
Wir wurden nominiert! #bluelightfirestation
Uns erreichte vor Kurzem noch ein netter Brief einer Familie, bei der wir am 04.07.2020 einen Einsatz zur Tragehilfe hatten.
Wir bedanken uns für die netten Worte und helfen natürlich immer in der Not!
Wir, die Kameradinnen und Kameraden der FFW Medingen wünschen allen einen guten Start ins neue Jahr 2021 und in diesem Jahr ganz besonders Gesundheit!
Vielleicht habt ihr ja auch den einen oder anderen guten Vorsatz für dieses Jahr… Sollte der Beitritt zu unserer Ortsfeuerwehr dabei sein, freuen wir uns schon bald auf ein erstes Treffen, sobald unsere Dienste wieder starten dürfen. Informationen zum Dienstbeginn 2021 erfolgen in Kürze.
Du willst oder kannst nicht mit uns aktive Einsätze fahren, möchtest dich aber trotzdem engagieren? Dann tritt doch unserem Medinger-Feuerwehr-Verein e.V. bei! Hier findest du weitere Informationen dazu: https://www.feuerwehr-medingen.de/verein/
Wir freuen uns über deine Hilfe, der Gesellschaft etwas Gutes tun zu wollen!
Bleibt gesund und vielleicht bis bald!
In Sachsen gilt die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten seit dem 01.01.2016. Nach Sächsischer Bauordnung (SächsBO) §47 abs. 4 müssen in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in allen Fluren, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen Rauchmelder installiert werden. Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst. Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift in Sachsen und wichtige Links hier im Überblick:
Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Sachsen?
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
Wer muss Rauchmelder installieren?
Wer ist verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft)?